In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Die zuständige Baubehörde kann bei Sonderbauten darüber hinaus einen Brandschutzbeauftragten fordern.
Ein Brandschutzbeauftragter kann ein speziell ausgebildeter interner Mitarbeiter oder ein extern bestellter Brandschutzbeauftragter sein.
Neben beratenden Funktionen in Sachen Brandschutz liegt seine Hauptaufgabe im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Er kontrolliert ob Brandschutzvorschriften eingehalten werden und schätzt Brandgefährdungen ein.
Mitwirken bei:
Um seinen Aufgaben gerecht zu werden benötigt der Brandschutzbeauftragte eine entsprechende Ausbildung. Diese beinhaltet min. 64 Lehreinheiten mit je 45 Min. Dabei sind maximal 10 Lehreinheiten am Tag zulässig. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist Voraussetzung für diese Ausbildung.
Ohne diesen entsprechenden Lehrgang dürfen nur Personen mit einer beendeten Ausbildung zum mindestens gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst oder mittleren feuerwehrtechnischen Dienst, wenn sie hauptamtlich für den betreffenden Betrieb tätig sind und Kenntnisse der Brandschutzbeauftragten-Ausbildung nachweisen können, zum Brandschutzbeauftragten ernannt werden. Alternativ reicht es auch, wenn eine Person ein (Fach-) Hochschulstudium im Bereich Brandschutz absolviert hat.
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist nur eine Grundlage. Eine regelmäßige Fortbildung ist unausweichlich für eine qualifizierte Arbeit. Er muss seine Kenntnisse stets aktualisieren, aktuelle Erfordernisse im Blick behalten und den sich ändernden Vorschriften anpassen. Dafür sind Themen und branchenbezogene Seminare, Spezialisierungsseminare oder Fachtagungen vorgesehen.
Gerne bilden wir Ihre Mitarbeiter entsprechend aus oder veranstalten Fortbildungen für ihre brandschutzbeauftragten Personen im Betrieb. Sprechen Sie uns gerne an.
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Um effektiven Brandschutz zu gewährleisten, stellen wir von Metje Brandschutzkonzepte die Beratung unserer Kunden an oberste Stelle. Schon bei der Wahl des Feuerlöschers ist fachliche Kompetenz gefragt, um die Löschmittel Gas, Wasser, Schaum und Pulver im Fall der Fälle richtig einzusetzen.
Wir entwickeln für Ihr Firmengebäude passgenaue Brandschutzkonzepte, prüfen bei Umbauten durch einen Brandschutzcheck ob alle Vorschriften weiterhin erfüllt werden oder ob Gesetzesänderungen Sie vielleicht zum Handeln zwingen.
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Auch der Einbau Rauchmeldern und Feuerlöschern gehört zu den Leistungen von Metje Brandschutzkonzepte. Die gesamte Planung und Ausstattung für gewerbliche Betriebe erfolgt in enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den jeweiligen Herstellern nach den einschlägigen Vorschriften.
Verfügen Sie bzw. Ihr Unternehmen nicht selbst über einen Brandschutzbeauftragten und können aus verschiedenen Gründen keinen eigenen Mitarbeiter ausbilden, können Sie uns als externen Brandschutzbeauftragten engagieren.
Auf Wunsch erstellen wir Fluchtplände und Rettungspläne und sorgen für Brandschutzbeschilderung ebenso wie für die Ausstattung der Erste-Hilfe-Ausrüstung. Brandschutzschulungen für Betriebe werden regelmäßig nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt.
Und auch nach der Planung stehen wir Ihnen für die Ausführung zur Verfügung. Wir übernehmen für Sie alle gängigen Arbeiten im Bereich der Elektroinstalltionstechnik. Speziell auf den Brandschutz bezogen geht es hierbei z. B. um Kabelabschottung, Sicherheits- und Notbeleuchtungen, Stromversorgung im Brandfall und vieles mehr. Außerdem bieten wir Ihnen Kundendienst und Reparaturen.
Wir sind für Sie vorrangig in der Region Braunschweig, Wolfsburg, Gifhorn, Salzgitter und Wolfenbüttel tätig.