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Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

Der Brandschutzbeauftragte

In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Die zuständige Baubehörde kann bei Sonderbauten darüber hinaus einen Brandschutzbeauftragten fordern.

Ein Brandschutzbeauftragter kann ein speziell ausgebildeter interner Mitarbeiter oder ein extern bestellter Brandschutzbeauftragter sein.

Neben beratenden Funktionen in Sachen Brandschutz liegt seine Hauptaufgabe im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Er kontrolliert ob Brandschutzvorschriften eingehalten werden und schätzt Brandgefährdungen ein.

Folgende Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter zu leisten:
  • erstellen und ergänzen der Brandschutzordnung, sowie Mitwirken beim Ausarbeiten von Betriebsanweisungen, die den Brandschutz betreffen
  • aktualisieren von Feuerwehr-, Alarm-, Flucht- und Rettungswegplänen
  • mitwirken an der Umsetzung von Räumungsübungen
  • einschätzen der Brandgefährdung am Arbeitsplatz
  • beratend tätig sein im Fall von gefährdeten Arbeitsplätzen
  • Beratung bei der Ausstattung des Feuerlöschequipments
  • melden von Mängeln und Vorschläge zur Verbesserung machen
  • bei der Unterweisung von Beschäftigten in Sachen Brandschutz unterstützend zur Seite stehen
  • prüfen der Lagerung von brennbaren Materialien und Sicherheitskennzeichen im Betrieb
  • sicherstellen, dass die brandschutztechnische Einrichtung regelmäßig gewartet und geprüft wird
  • Flucht und Rettungswege auf Nutzbarkeit und Brandschutzmaßnahmen auf Einhaltung prüfen
  • Unternehmen bei Gesprächen mit Brandschutzbehörden, Feuerwehren usw. unterstützen
  • Investitionen zum Brandschutz begründen

Mitwirken bei:

  • der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Maßnahmen im Bereich Bauen, Technik und Organisation, die mit Brandschutz in Verbindung stehen
  • Umsetzung von Anforderungen der Behörden und Versicherung
  • Einhalten der Brandschutzbestimmungen
  • Umsetzung des Brandschutzkonzepts
  • Ersatzmaßnahmen festlegen, wenn Brandschutztechnische Einrichtungen nicht betrieben werden können

Um seinen Aufgaben gerecht zu werden benötigt der Brandschutzbeauftragte eine entsprechende Ausbildung. Diese beinhaltet min. 64 Lehreinheiten mit je 45 Min. Dabei sind maximal 10 Lehreinheiten am Tag zulässig. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist Voraussetzung für diese Ausbildung.

Ohne diesen entsprechenden Lehrgang dürfen nur Personen mit einer beendeten Ausbildung zum mindestens gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst oder mittleren feuerwehrtechnischen Dienst, wenn sie hauptamtlich für den betreffenden Betrieb tätig sind und Kenntnisse der Brandschutzbeauftragten-Ausbildung nachweisen können, zum Brandschutzbeauftragten ernannt werden. Alternativ reicht es auch, wenn eine Person ein (Fach-) Hochschulstudium im Bereich Brandschutz absolviert hat.

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist nur eine Grundlage. Eine regelmäßige Fortbildung ist unausweichlich für eine qualifizierte Arbeit. Er muss seine Kenntnisse stets aktualisieren, aktuelle Erfordernisse im Blick behalten und den sich ändernden Vorschriften anpassen. Dafür sind Themen und branchenbezogene Seminare, Spezialisierungsseminare oder Fachtagungen vorgesehen.

Gerne bilden wir Ihre Mitarbeiter entsprechend aus oder veranstalten Fortbildungen für ihre brandschutzbeauftragten Personen im Betrieb. Sprechen Sie uns gerne an.

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