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Feuer! – Wie muss ich mich bei einem Brand verhalten?

Die Brandschutzordnung

Brandschutzverordnung_Brandfall_Unternehmen_Braunschweig

Die Brandschutzordnung regelt das Verhalten von in einem Gebäude befindlichen Personen im Brandfall und Maßnahmen zur Brandvermeidung. Dabei unterteilt sich die Brandschutzordnung in drei Teile (A, B und C).

Teil A

Bei Teil A handelt es sich um Aushänge, die Verhaltensregeln im Brandfall auf eine leicht verständliche Weise beinhalten.

Teil B

Teil B ist für alle Personen bestimmt, die sich ständig im Gebäude aufhalten. Dabei beinhaltet sie Themen wie Brandverhütung, Brand- und Rauchausbreitung, Melde- und Feuerlöscheinrichtungen sowie Flucht- und Rettungswege und vieles mehr. Allen Mitarbeitern sollte dieser Teil ausgehändigt werden und er sollte Bestandteil einer
jährlichen Unterweisung sein.

Teil C

Teil C ist für Personen mit speziellen Brandschutzaufgaben. Diesem Teil sind Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte, Vorbereitungsmaßnahmen für den Feuerwehreinsatz, Löschmaßnahmen und der Meldungs- und Alarmierungsablauf zu entnehmen. Auch die Nachsorge und Vorgaben zur Brandverhütung gehören dazu.

Wichtig ist, dass Brandschutzordnungen spätestens alle 2 Jahre von einem Fachmann geprüft werden. Bei einer neuen Brandschutzordnung oder Aktualisierung der alten stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an.

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