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Entstehungsbrände bekämpfen und Schutzmaßnahmen treffen – Der Brandschutzhelfer

Ein Helfer im Notfall – Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Zu den Aufgaben eines Brandschutzhelfers zählen die Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden, wenn keine Eigengefährdung besteht, vorbeugender Brandschutz, die Bedienung von Brandschutzhilfsmitteln, wie Feuerlöscher und das Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr. Im Grunde soll er den Brandschutzbeauftragten bei seinen Aufgaben unterstützen.

Daher umfassen auch regelmäßige Kontrollgänge durch die Brandschutzeinrichtung und die Überprüfung auf vollständige und korrekte Kennzeichnungen den Aufgabenplan. Brandschutzhelfer müssen über die Position von Feuerlöschern, Wandhydranten und Über- und Unterflurhydranten informiert sein und die Verfügbarkeit derer prüfen.

Flucht- und Rettungswege müssen von ihm auf freien Durchgang überprüft werden.

Brand und Rauchschutztüren müssen immer geschlossen sein und dürfen nicht mit Gegenständen offen gehalten werden. Daher kann auch eine regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung dieser Türen Aufgabe der Brandschutzhelfer sein.

Ausgebildet werden Brandschutzhelfer in Form einer Schulung für alle vorhandenen Löschgeräte (Feuerlöscher, Wandhydranten etc.) Fortgebildet werden sie danach durch den Brandschutzbeauftragten.

Bei Interesse an einer solchen Schulung oder weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie bei allen Vorhaben zum Thema Brandvermeidung.

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